Weitere Lockerungen für den Sportbetrieb beschlossen
Die Hessische Landesregierung hat die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung erneut angepasst.
Danach gelten ab kommenden Montag (06.07.) weitere Lockerungen:
- Grundsätzlich wird alles auf die allgemeine Kontaktbeschränkung des § 1 Abs. 1 Satz 1 ausgerichtet: Gruppen von höchstens zehn
Personen oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes können ohne Beschränkung zusammen kommen, darüber hinaus muss ein Mindestabstand von 1,50 m gewährleistet sein. - Zuschauer sind wieder zugelassen unter den allgemeinen Beschränkungen des § 1 Abs. 1 Satz 1.
- Gleiches gilt auch für die Nutzung von Duschen/Umkleiden/Sanitärbereichen.
- Auch Vereins- oder Gruppenräume können unter Beachtung des § 1 Abs. 1 Satz 1 wieder geöffnet werden. Dazu zählen auch Theken und gastronomischen Angebote eines Vereins, die nicht von einem Gastronomiebetrieb (offiziellen Gaststätte) bereitgestellt werden. Demnach darf auch die "Gut Stubb" offiziell wieder öffnen.
- Achtung: Da diese Vorgaben/Einschränkungen auch für die Ausübung von Mannschaftssport gelten, kann z. B. ein Fußballspiel in regulärer Mannschaftsstärke nicht durchgeführt werden (max. 5 gegen 5)!
- Auch Sitzungen und Besprechungen können unter Beachtung des § 1 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt werden.
Umfangreiche Details, die permanent an die aktuelle Verordnungslage angepasst werden, hat der Landessportbund Hessen auf seiner Homepage bereitgestellt: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/
Auch wenn sich die Situation damit immer mehr normalisiert, bitten wir alle Mitglieder, die Infektionsgefahr nach wie vor Ernst zu nehmen. Wie schnell es auch wieder anders laufen kann, sieht man an einzelnen Hotspots oder auch beim Blick auf andere Länder. Und einen neuerlichen Lockdown wollen wir sicher Alle nicht haben!
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